Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
I. Abschluss des Reisevertrages
1. Ein Vertrag kommt nach der gesetzlichen Regelung stets erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem verbindliche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und deckungsgleiche Annahme) in der vereinbarten Form vorliegen. Die Annahmeerklärung muss darüber hinaus rechtzeitig erfolgen. Die Reisebeschreibung in gedruckter Form oder im Internet (im Folgenden “Ausschreibung”, vgl. Ziffer XIV) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum). Die Rollen bei der Abgabe des Angebots können wechseln, typischerweise stellt die formfrei mögliche Anmeldung des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar, an das der Kunde bis zum Zugang einer deckungsgleichen Annahme in Textform (Reisebestätigung) durch die Eleniki GmbH (im Folgenden “Eleniki”), bis maximal 14 Tage ab Anmeldung gebunden ist. Eine Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht, sondern dokumentiert nur den Inhalt der Anmeldung.
2. Der Kunde hat die Pflicht, die Inhalte der Reisebestätigung (Preise, Reisedatum, Leistungsinhalte etc.) von Eleniki innerhalb von drei Werktagen auf Richtigkeit zu prüfen. Erhebt der Kunden innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch, gilt dies als übereinstimmende Willenserklärung.
3. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.
II. Sonderfall Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, und auch nur dann, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Terminvereinbarung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vergleiche Ziffer VI, VII und VIII.
III. Vertragliche Leistungen
1. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den beiderseitigen Erklärungen bei Vertragsschluss und den dort in Bezug genommenen Dokumenten (vgl. Ziffer I Abs.1) und wird in der übermittelten Reisebestätigung zusammengefasst. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Eleniki, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
2. Im Besonderen wird darauf verwiesen, dass die in den Reiseausschreibungen genannten Voraussetzungen (insb. zur Kondition) Bestandteil des Vertrages zwischen Eleniki und dem Buchenden sind. Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen damit rechnen, von einzelnen (oder allen) Wanderungen/Touren ausgeschlossen zu werden. Wir empfehlen (vor allem bei anspruchsvolleren Reisen) vorab einen Arzt zu konsultieren.
3. Unternehmungen, die in den vertraglichen Vereinbarungen als “Option” oder “optional” bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
4. Eleniki behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen auch nach Vertragsabschluss eine Änderung der ursprünglichen Angaben zu erklären. Der Charakter einer Erlebnisreise verlangt bei bestimmten Gegebenheiten immer wieder Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung. Dies gilt insbesondere bei veränderten Straßen- bzw. Wegverhältnissen, Flugplanänderungen der Airlines, der Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften, bei Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür u.a.. Die Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den tatsächlichen Reiseablauf im Detail festzulegen. Ein Gewährleistungsanspruch bzw. eine Preisminderung aufgrund der genannten Erfordernisse einer Reiseverlaufsänderung besteht für den Kunden nicht.
IV. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung
1. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Er findet sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reisebestätigung.
2. Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 30%, höchstens jedoch ein Betrag von 1000€ pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird am 45. Tag vor Reiseantritt bzw. bei späterer Buchung bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig.
3. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Eleniki.
V. Preisänderung nach Vertragsschluss
1. Eleniki ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
i) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
ii) Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen- oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)
iii) oder Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach dem folgenden Absatz 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Satz 1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Eleniki führt. Soweit für Eleniki dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
2. Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
3. Eleniki muss dem Kunden eine solche Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.
4. Eine Preiserhöhung bis zu 8% ist einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8%, kann Eleniki den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist, die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB).
VI. Rücktritt des Kunden / Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers / Umbuchung / Zusatzkosten
1. Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer V Abs. 4 (Preiserhöhung über 8%) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung sowie bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise bzw. der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe (§ 651h Abs. 3 BGB). Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich.
2. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2, Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:
Die Entschädigungspauschalen betragen
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45%
- ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 10. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 70%
Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Bei der Buchung mehrerer Leistungen zu einem Gesamtpreis gilt als Zeitpunkt des Reiseantrittes jener des Antrittes der ersten Leistung.
Bei vermittelten Reisen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen Leistungsträgers. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung, die sowohl Storno-, Abbruch, Krankenrücktransport und Bergungskosten beinhaltet.
3. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Beginn der Reise, kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eleniki kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Nach Eintritt in den Vertrag haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden Mehrkosten, die nur in angemessenem Umfang gefordert werden dürfen. Der ursprüngliche Reiseteilnehmer erhält einen entsprechenden Kostennachweis.
4. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktritts- entschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
5. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Eleniki bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Eleniki verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.
6. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.
VII. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl für Gruppenreisen
1. Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Reise bis zum 21. Tag vor Reisebeginn von Eleniki abgesagt werden.
2. Die Stornierung der Reise erfolgt aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Erkrankung des Bergführers oder Reiseleiters, sowie sonstige Gründe, die eine Leistungsdurchführung unmöglich machen.
3. In den Fällen VII 1. und 2. erhält der Kunde die geleistete Zahlung innerhalb von 7 Werktagen rückerstattet. Ein Anspruch auf eine Verzinsung der Anzahlung besteht nicht.
VIII. Rücktritt u. Reiseänderungen der Eleniki nach Antritt der Reise, Reiseausschluss wegen besonderer Umstände
1. Eleniki wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, Eleniki gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine vorzeitige Rückreise, Übernachtungskosten, Mahlzeiten etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
2. Eleniki ist berechtigt eine Reise wegen der “Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung“ abzubrechen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung eines Berg- oder Wanderführers, staatlichen Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Epidemien, Naturkatastrophen usw.). Die Reiseteilnehmer haben Anspruch auf anteilige Erstattung der nicht angefallenen Aufwendungen der Eleniki, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Zusätzlich anfallende Kosten sind von den Reiseteilnehmern zu tragen.
3. Eleniki ist ebenso berechtigt Reiseverläufe und Reiseinhalte zu verändern, auch zu kürzen, sofern es die Umstände erfordern. Gründe dafür könnten beispielsweise Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Streiks, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Epidemien, aber auch Flugverspätungen bzw. Flugausfälle, Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Kostenersatz ausgefallener Leistungen laut Leistungsbeschreibung.
IX. Haftung von Eleniki
1. Die vertragliche Haftung von Eleniki für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Eleniki oder einem seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
2. Die Haftung von Eleniki auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die 4. 100 € übersteigen und nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
3. Bei allen Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Reisenden. Alle Wanderungen/Touren erfolgen auf eigenes Risiko. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Teilnehmer erwartet. Eleniki übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer durch stillschweigende Annahme der Buchungsbestätigung von Eleniki bestätigt. Die konditionellen und gesundheitlichen Anforderungen an die Reiseteilnehmer, auf die in den Beschreibungen jeder Reise hingewiesen wird, sind ernst zu nehmen. Zumutbare und sachlich gerechtfertigte Programmänderungen durch Witterungseinflüsse, sonstige Gefahren, sowie Konditions- und Trittsicherheitsmängel einzelner Gäste und Sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten.
4. Wird Eleniki als Vermittler tätig, erstreckt sich die Haftung von Eleniki auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers, sowie die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und die Weiterleitung der Reisedokumente, die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Leistungsträger und umgekehrt. Eleniki haftet jedoch nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung. Verletzt Eleniki die ihm aus dem Vermittlungsvertrag obliegenden Pflichten, so ist sie dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn sie nicht beweist, dass ihr weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Vertragsverletzungen aufgrund minderen Verschuldens ist Eleniki dem Reisenden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.
5. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (gemäß § 651p BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.
X. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Eleniki kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet Eleniki nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Eleniki Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann.
4. Zum Recht auf Kündigung und weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadensersatz siehe § 651k bis § 651o BGB.
XI. Rechte und Pflichten der Reiseleitung/Beistandsverpflichtung
Reiseleitungen, örtliche Vertretungen und Kooperationspartner sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Eleniki anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso sind sie beauftragt, dem Kunden den von Eleniki nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Zu den sonstigen Befugnissen der Reiseleitung vgl. Ziffer VIII.
XII. Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
XIII. Gültigkeit der Ausschreibung
Die Reisausschreibung gibt den Stand wider, der zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bekannt war.
XIV. Sonstiges
Ergänzend gelten für von Eleniki veranstaltete Reisen die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
eleniki GmbH
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